Wie gestern Abend bekannt wurde, hat der NDR am 22. Januar 2018 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur Tagesschau-App eingereicht, das auf Grundlage einer entsprechenden Verweisung des Bundesgerichtshofes ergangen war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seinem Urteil vom 30. April 2015 rechtskräftig entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verbot nicht-sendungsbezogener presseähnlicher Telemedienangebote beachten müsse, so der Hauptgeschäftsführer des BDZV. Diese dürften nicht textdominiert sein, sondern müssten ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung haben.
Anlass des gesamten Verfahrens war eine gemeinsame Klage, die acht Zeitungsverlage 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht hatten. Sie wehrten sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, Süddeutsche Zeitung“, „Die Welt“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“.
„Wir brauchen eine neue politische und verfassungsrechtliche Debatte darüber, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter in Zukunft hat und wo er mit seinen Angeboten eine Gefahr für die Pressevielfalt darstellt“, so Wolff abschließend.
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