„Die Ausweitung des Telemedienauftrags bringt im Übrigen zwingend einen finanziellen Mehrbedarf der Rundfunkanstalten mit sich und bedeutet einen Abschied von der Gebührenstabilität“, erläuterte die Sprecherin. „Wir halten es daher für falsch, darüber zu entscheiden, bevor die Strukturdiskussion geführt und damit ein ‚Kassensturz‘ gemacht wurde.“
„Der Text in der uns bekannten Form ist dem Grundsatz nach eine vollständige Neuregelung des Telemedienauftrags, für deren Bedarf und Risiken es gar keinen Markttest gegeben hat“, hieß es dazu weiter vom BDZV. Als Konsequenz sei die Durchsetzung von Bezahlangeboten für Verlage in weiten Teilen unmöglich. Dem digitalen Geschäft der freien Presse werde erheblicher Schaden zugefügt. Aus Sicht der Zeitungsverleger sei die Regelung medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig und ein klarer Verstoß gegen das europäische Beihilferecht.
Dem Vernehmen nach sollen die Leiter/innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder bis zum 2. März im Umlaufverfahren dem – bislang nicht zur Abstimmung mit den Betroffenen gestellten – neuen Regelungsvorschlag zustimmen, der dann bereits in der Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. März verabschiedet werden soll.
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