Diese Maßnahme soll nach Angaben der Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Internet-Diensten und den klassischen Medienanbietern sorgen. Die neue Regelung soll bis November 2020 in Kraft treten.
„Das australische Beispiel unterstreicht einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf, die vorherrschende wettbewerbsrechtliche Ungleichheit zu korrigieren. Der Vorstoß der Regierung in Canberra hat Signalwirkung für Europa“, stellte ein BDZV-Sprecher fest. Auch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten wird derzeit an gesetzlichen Vorkehrungen gearbeitet, um dem Missbrauch von marktdominanten Plattformen entgegen zu wirken.
Kurz vor Ostern hatten die Kartellbehörden in Frankreich Google aufgefordert, binnen drei Monaten Verhandlungen mit den Verlegern und Nachrichtenagenturen über die Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte zu führen.
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BDZV, Alexander von Schmettow, Leiter Kommunikation, Telefon 030/726298-210, E-Mail schmettow@bdzv.de.
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