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BDZV: Australischer Vorstoß hat Signalwirkung für die EU

BDZV: Australischer Vorstoß hat Signalwirkung für die EU

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22874

Berlin, 21. April 2020 – Internet-Plattformen wie Google und Facebook müssen noch in diesem Jahr in Australien für abgebildete Medieninhalte bezahlen. „Damit wird den bisherigen Ausweichmanövern der großen Plattformen erstmals ein Riegel vorgeschoben“, begrüßte ein Sprecher des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) das entschlossene Vorgehen der australischen Regierung. Der Staat hat sich gestern mit seiner Absichtserklärung eingebracht, nachdem eine freiwillige Zahlung von Google und Facebook für die Nutzung von Medieninhalten nicht mehr zu erwarten war.

Diese Maßnahme soll nach Angaben der Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Internet-Diensten und den klassischen Medienanbietern sorgen. Die neue Regelung soll bis November 2020 in Kraft treten.

„Das australische Beispiel unterstreicht einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf, die vorherrschende wettbewerbsrechtliche Ungleichheit zu korrigieren. Der Vorstoß der Regierung in Canberra hat Signalwirkung für Europa“, stellte ein BDZV-Sprecher fest. Auch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten wird derzeit an gesetzlichen Vorkehrungen gearbeitet, um dem Missbrauch von marktdominanten Plattformen entgegen zu wirken.

Kurz vor Ostern hatten die Kartellbehörden in Frankreich Google aufgefordert, binnen drei Monaten Verhandlungen mit den Verlegern und Nachrichtenagenturen über die Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte zu führen.

Kontakt:

BDZV, Alexander von Schmettow, Leiter Kommunikation, Telefon 030/726298-210, E-Mail schmettow@bdzv.de

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Autor

Michael Spinner-Just's picture

Michael Spinner-Just

Datum

2020-04-21 14:32