Eins möchte ich zunächst klarstellen: Kodak hat in den USA Insolvenz gemäß Chapter 11 angemeldet. Das amerikanische Insolvenzrecht ermöglicht Unternehmen damit, unter Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie verfolgen damit das Ziel, aus dem Verfahren gestärkt und effizienter hervorzugehen. Entscheidend ist: Kodak bleibt im Geschäft und Kodak wird nicht liquidiert. Tochtergesellschaften von Kodak außerhalb der USA sind von dem Antrag nicht betroffen und setzen ihre Geschäftstätigkeit unverändert fort.
Das komplette drupa 2012-Interview mit Herrn Cullimore veröffentlichen wir in Kürze in diesem Bereich der WAN-IFRA Website.